Maschinenring Waldeck-Frankenberg e.V.
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Wir wollen heimische Klärschlämme aus Waldeck-Frankenberg regional im flüssigen Zustand oder als Klärschlammkompost landwirtschaftlich verwerten. Verträge mit 18 Städten bzw. Gemeinden sowie Abwasserverbänden im Landkreis wurden in den vergangenen Jahren abgeschlossen. |

Nach dem Vorliegen aller Voraussetzungen der Klärschlammverordnung wird durch unsere Organisation der flüssige Klärschlamm oder Klärschlammkompost mit zeitgemäßer Technik aufgebracht. Diesen Arbeitsgang kann auch der Landwirt übernehmen. Die Einarbeitung erfolgt in der Regel durch den landwirtschaftlichen Betrieb selbst.
Die Dienstleistungen, die der Landwirt selbst ausführt, werden nach einer festgelegten Gebührenverordnung vergütet. Fehlende Technik auf den Einzelbetrieben kann durch Anmietung des Bodenverbandes ergänzt werden.
Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) vom 15. April 1992 (BGBl. I S. 912) regelt das Aufbringen von Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlage auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen. Die Verordnung bestimmt, dass der Klärschlamm vorher entkeimt sein muss und setzt für sieben Schwermetalle (Blei, Cadmium, Chrom, Kupfer, Nickel, Quecksilber, Zink) Höchstmengen fest. Die Verordnung regelt weiterhin die Zeitabstände, in denen der Klärschlamm aufgebracht werden kann und begrenzt die jährliche Menge. Das Aufbringen von Klärschlamm auf Gemüse- und Obstanbauflächen sowie auf Dauergrünland und forstwirtschaftlich genutzte Böden ist verboten.
Das umfangreiche Lieferscheinverfahren für die Überwachungsbehörden übernimmt die KlaeVe GmbH für Sie!
Folgende Arbeitsschritte sind darüber hinaus erforderlich:
Informieren können Sie sich entweder direkt in unsererGeschäftsstelleoder bei unseren Obleuten, die über das gesamte Kreisgebiet verteilt anzutreffen sind:
Maschinenring Waldeck-Frankenberg